Eberhard-Karls-Universität
Tübingen
Dekanat der Fakultät
für Biologie



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ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN/BEWERBUNG für das Biologie-Studium

Das Studium der Biologie kann aufnehmen, wer die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und die Zulassung zum Biologie-Studium hat. Die in Baden-Württemberg erworbene fachgebundene Hochschulreife berechtigt ebenfalls zur Bewerbung auf Zulassung zum Biologie-Studium an den Universitäten in Baden-Württemberg.

Die Zulassung von Studienanfängern Biologie-Diplom erfolgt bundesweit durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) in Dortmund. Die Zulassung von Studienanfängern für den Studiengang Biologie für das Lehramt an Gymnasien erfolgt durch die Zentrale Verwaltung der Universität, Studentensekretariat, Wilhelmstr. 11, 72074 Tübingen. Studienanfänger werden nur zum Wintersemester aufgenommen. Bewerbungsfrist: spätestens 15. Juli für das darauf folgende Winter-semester.